Vortrag: Anwendung des geowissenschaftlichen Abwägungskriteriums nach Anlage 11 (zu § 24 Absatz 5) Standortauswahlgesetz im Zwischenbericht Teilgebiete
Im derzeit laufenden Auswahlverfahren für einen Standort zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle wurde im September 2020 der „Zwischenbericht Teilgebiete“ vorgelegt. Die Inhalte dieses Berichts werden auf der Fachkonferenz Teilgebiete am 05. – 07.02.2021 diskutiert. Die BGR hat zu dieser Fachkonferenz einen Beitrag eingereicht, der die Anwendung des geowissenschaftlichen Abwägungskriteriums nach Anlage 11 Standortauswahlgesetz (StandAG) im Zwischenbericht Teilgebiete analysiert. Der Film zeigt die dafür vorbereiteten Folien.