BGR-Beiträge zu der Fachkonferenz Teilgebiete vom 05. – 07.02.2021
Vom 05. – 07.02.2021 hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die „Fachkonferenz Teilgebiete“ einberufen. Es ist der erste von drei Beratungsterminen nach § 9 Standortauswahlgesetz (StandAG). Ziel dieser Veranstaltungsreihe ist es, den „Zwischenbericht Teilgebiete“ mit der breiten Öffentlichkeit zu erörtern. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) hatte diesen Bericht am 28.09.2020 veröffentlicht. Darin sind gemäß § 13 Standortauswahlgesetz diejenigen Gebiete auszuweisen, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten lassen.
Die Anwendung der im StandAG festgeschrieben geowissenschaftlichen Kriterien und die Ermittlung der Teilgebiete obliegt dabei der BGE als Vorhabenträgerin des Standortauswahlverfahrens. Die BGR hat an der Abfassung des Teilgebieteberichts nicht mitgewirkt, allerdings seit Beginn der Standortsuche im Jahr 2017 für die BGE verschiedene geowissenschaftliche Fragestellungen im Rahmen einer Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen BGE und BGR bearbeitet. Die dazugehörigen Berichte hat die BGR auf ihrer Website veröffentlicht.
Die BGR hat sich auch mit den Ergebnissen des Zwischenberichtes Teilgebiete befasst und der BGE am 28.01.2021 einen Kurzbericht mit fachlichen Anmerkungen überreicht. Das 52 Seiten umfassende Papier ist auf der Website der BGR veröffentlicht. Auf der Fachkonferenz Teilgebiete hat die BGR einen Auszug dieser Anmerkungen in Form von zwei Vorträgen präsentiert.
Vorträge | ||
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BGR-Vortrag: Anwendung des geowissenschaftlichen Abwägungskriteriums nach Anlage 11 (zu § 24 Absatz 5) StandAG im Zwischenbericht Teilgebiete | Kurzbeschreibung und Vortrags-Video |
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BGR-Vortrag: Prognosen und Ausschlussgebiete für zukünftig zu erwartende vulkanische Aktivität | Kurzbeschreibung und Vortrags-Video |
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